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Was auf dieser Website KI-generiert ist
Die Bildwelt dieser Seite ist bis auf eine Ausnahme synthetisch. Sie zeigt keine dokumentarischen Aufnahmen, sondern gebaute Motive — inszeniert wie ein Werbebild, nur ohne Drehtag.
- Das Hero-Video im Kopf der Startseite
- Alle Standbilder auf allen Seiten, inklusive der Motive zu Video, Automation und Websites
- Die drei Beispielclips auf der Seite KI-Video sowie die Motive im Bereich Arbeiten
- Das Vorschaubild beim Teilen der Seite (Open Graph) und die Seitensymbole
Die einzige Ausnahme ist das Porträtfoto von Daniel Wudernitz auf der Startseite. Das ist eine echte Fotografie und trägt deshalb bewusst keine KI-Kennzeichnung.
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Was nicht von KI kommt
Alles, wofür jemand geradestehen muss, ist von einem Menschen geschrieben und geprüft.
- Das Porträtfoto von Daniel Wudernitz auf der Startseite — eine echte Aufnahme
- Sämtliche Texte dieser Website — Angebot, Ablauf, FAQ, Rechtstexte
- Alle Angaben zu Leistungen, Fristen, Zusagen und Preisen im Angebot
- Die Unternehmensdaten in Impressum und Datenschutzerklärung
- Freigegebene Kundenreferenzen: Sie erscheinen ausschließlich mit schriftlicher Freigabe des Kunden
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Wie gekennzeichnet wird
Kennzeichnung nützt nur, wenn man sie dort findet, wo der Inhalt steht. Deshalb hängt sie am Motiv, nicht in einer Fußnote.
- Sichtbare Marke „KI-generiert“ direkt am Bild oder Clip — wo sie fehlt, ist die Aufnahme echt
- Hinweis im Alternativtext, damit Screenreader und Suchmaschinen ihn mitlesen
- Maschinenlesbare Auszeichnung im Markup (data-ai-generated)
- Diese Seite als vollständige Offenlegung, verlinkt aus dem Fußbereich jeder Seite
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Die rechtliche Grundlage
Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung der EU (VO (EU) 2024/1689). Wer KI-erzeugte Bild-, Ton- oder Videoinhalte veröffentlicht, die echten Aufnahmen ähneln, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Anbieter generativer Systeme müssen ihre Ausgaben zusätzlich maschinenlesbar markieren. Diese Seite erfüllt die Offenlegung für alle Inhalte auf wundernitz.com.
- Art. 50 Abs. 4 AI Act — Offenlegungspflicht für künstlich erzeugte Bild- und Videoinhalte
- Art. 50 Abs. 2 AI Act — maschinenlesbare Markierung durch die eingesetzten Systeme
- Zuständige Stelle in Österreich: KI-Servicestelle bei der RTR
Diese Seite ist eine Offenlegung, keine Rechtsberatung.
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Was das für Ihr Projekt bedeutet
Was für diese Website gilt, gilt für jede Produktion, die das Studio ausliefert. Sie bekommen die Kennzeichnung nicht als Problem auf den Tisch, sondern fertig mitgeliefert.
- Zu jeder Lieferung gehört ein vorformulierter Kennzeichnungshinweis für Website, Social Media und Anzeigen
- Auf Wunsch wird die Marke sichtbar in den Clip gesetzt — Position und Wortlaut stimmen wir ab
- Realistische Darstellungen realer Personen entstehen nur mit deren schriftlicher Einwilligung
- Erfundene Testimonials, erfundene Kundenstimmen und erfundene Messwerte produziert das Studio nicht
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Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sie erhalten an allem, was für Sie produziert wird, uneingeschränkte kommerzielle Nutzungsrechte ohne Ablaufdatum. Dabei gilt der ehrliche Hinweis: Rein maschinell erzeugte Inhalte genießen nach derzeitiger Rechtslage in der EU keinen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz, weil die menschliche Schöpfungshöhe fehlt. Praktisch heißt das: Sie dürfen alles damit tun — Dritte lassen sich daran aber nicht ohne Weiteres hindern. Wo Ihnen Exklusivität wichtig ist, klären wir das vor der Produktion.
Stand: 09/2026
